Rehasport

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N E U ! !  Ab Mai auch am Mittwoch um 17 Uhr!  N E U ! !

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Was ist Rehasport?

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme und wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

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Warum Rehasport?

In unserer Gesellschaft sind Probleme am Stütz- und Bewegungsapparat sowie Mangel an Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems weit verbreitet. Aus wissenschaftlichen Studien und auch aus der eigenen Erfahrung ist bekannt, dass Beschwerden, wie z. B. lang anhaltende Rückenschmerzen auf Dauer nicht ausreichend therapiert werden können mit Maßnahmen aus der ambulanten Rehabilitation und den klassischen Heilmittelmöglichkeiten.

Sportmedizinische Studien haben deutlich bewiesen, dass nur mit langfristigen, aktiv ausgerichteten Trainingsmaßnahmen eine deutliche Besserung der Beschwerden zu erzielen ist.

Gerade dafür bietet der Rehasport eine geeignete Grundlage.

Beim Rehabilitationssport betreiben wir im Sinne verschiedener Bewegungsangebote "Sport". In der Gruppe werden Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, so dass Lebensqualität und Gesundheit erhalten oder wieder erworben wird.

Unsere Gesundheit ist kein Zustand, sondern muss als Prozess verstanden werden.

Deshalb ist Training unumgänglich. Die Gruppe spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn auch die psychosozialen Aspekte werden berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Gruppenteilnehmern auszutauschen, sich positiv zu unterstützen und gemeinsam ein Ziel zu erreichen.

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Wann und wie erhalte ich Rehasport?

Rehasport wird empfohlen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation, nach Operationen, bei langfristigen oder chronischen Erkrankungen. Ihr Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt) kann Ihnen Rehasport verordnen. Diese Verordnung belastet nicht das Heilmittelbudget und Sie haben gegenüber den Kostenträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallkassen) nach SGB IX sogar einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme. In der Regel werden dann 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten übernommen. Bei schweren Beeinträchtigungen oder speziellen chronischen Erkrankungen auch 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten. In der Regel übernimmt bei Privat Versicherten auch die Beihilfe die Kosten. 


So gehen Sie vor:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt einen Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport (Formular Nr. 56) ausfüllen.
  2. Fragen Sie bei uns nach freien Plätzen
  3. Rechtzeitig vor Ihrer ersten Übungsstunde lassen Sie diese Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen

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Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Rehabilitationssport werden nach Genehmigung der Kostenträger von diesen übernommen. Diese Unterstützung ist selbstverständlich an Ihre regelmäßige Teilnahme gekoppelt.


Über den verordneten Rehabilitationssport hinaus haben Sie beim Re(h)aktiv e.V. die freiwillige Möglichkeit zur Optimierung Ihres Gesundheitstrainings, weitere Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Hierzu müssen Sie lediglich Mitglied werden.

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